Deine Schulpflicht, wenn du keinen Schulabschluss hast

Die Schulpflicht dauert in der Regel 12 Schuljahre und beginnt mit dem Tag der Einschulung. Nach dem Besuch von mindestens neun Jahren an einer Schule der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) wird die Schulpflicht - sofern du nicht weiter eine allgemeinbildende Schule besuchst - durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllt. Wenn du also die Schule nach 9 Jahren ohne Abschluss verlässt, ist deine Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt. Um sie zu erfüllen, musst du mindestens ein Jahr die berufsbildenden Schulen (BbS) Conrad Tack mit Vollzeitunterricht besuchen, d.h. ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) machen oder eine Ausbildung beginnen. Achtung! Die Verletzung der Schulpflicht kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Falls du keine Lust auf Schule hast, weil du gerade andere Sorgen oder Nöte hast, hole dir Hilfe und Unterstützung! Im gesamten Landkreis stehen dir zahlreiche Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Schau in der Kategorie "Probleme!?" nach, welche Personen dir helfen können.  

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